Wer muss zur Untersuchung?
Gemäß Strahlenschutzgesetz bzw. Strahlenschutzverordnung dürfen Arbeitgeber beruflich strahlenexponierte Personen nur dann einsetzen, wenn diese eine Strahlenschutzuntersuchung durch einen hierfür ermächtigten Arzt/Ärztin nachweisen.
Für Personen, der Kategorie A (Effektive Dosis mehr als 6 mSv/Jahr) ist diese Untersuchung jährlich vorgeschrieben. Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B (Effektive Dosis bis 6 mSv/Jahr) erfolgt die Untersuchung anlassbezogen, z.B. auf behördliche Anordnung bei Dosisüberschreitung oder auf Anordnung des Betriebsarztes bei individuellen gesundheitlichen Risiken.
Was beinhaltet die Untersuchung?
Wir führen ein Gespräch (Anamnese), körperliche Untersuchung, sowie ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen durch.
Bitte denken Sie daran, etwaige Vorbefunde und Dosimeterauswertungen mit zur Untersuchung zu bringen. Falls Sie einen Strahlenschutzpass, bringen Sie diesen bitte mit.