Personen, die Arbeiten in Druckluft ausführen (entspricht einem Überdruck ab 0,1 bar gemäß Druckluftverordnung), sind laut § 10 Druckluftverordnung verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung durch eine ermächtigte Ärztin bzw. einen ermächtigten Arzt zu unterziehen.
Ziel der Untersuchung ist es, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung dieser Tätigkeit auszuschließen.