Druckluft.

Nach DGUV & ArbMedVV

Straße · Schiene · Wasser

Telefon: 09151 907 55 50

Bayern, Franken

Druckluftuntersuchungen.

Personen, die Arbeiten in Druckluft ausführen (entspricht einem Überdruck ab 0,1 bar gemäß Druckluftverordnung), sind laut § 10 Druckluftverordnung verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung durch eine ermächtigte Ärztin bzw. einen ermächtigten Arzt zu unterziehen.

Ziel der Untersuchung ist es, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung dieser Tätigkeit auszuschließen.

Die Untersuchung erfolgt

  • vor Aufnahme der Tätigkeit

  • als Folgeuntersuchung innerhalb eines Jahres nach der letzten Untersuchung

Zusätzlich sind anlassbezogene Untersuchungen erforderlich bei

  • akuten Erkrankungen

  • krankheitsbedingter Unterbrechung der Tätigkeit von mehr als einem Tag

  • Auftreten von Drucklufterkrankungen

Termin & Kontakt

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